Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.06.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Knabe GmbH, Grendelweg 25, CH-4432 Lampenberg (nachfolgend „Doktor Netzwerk“ oder „Anbieter“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von Art. 14 BGB (Deutschland) bzw. Personen und Gesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln – insbesondere an Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften, Kliniken und vergleichbare Einrichtungen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Doktor Netzwerk hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellungen auf dieser Website, insbesondere die Beschreibung der Support-Pakete „Bronze“, „Silber“, „Gold“ und „Platin“, stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

2.2 Der Vertrag kommt durch ein individuelles, schriftlich erstelltes Angebot von Doktor Netzwerk und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

2.3 Vor Vertragsschluss erfolgt regelmäßig eine kostenlose Erstberatung sowie eine Bestandsaufnahme der bestehenden Praxis-IT.

3. Leistungsumfang

3.1 Doktor Netzwerk erbringt – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere folgende Leistungen für das lokale Datennetzwerk der Praxis (Router, Firewall, Switche, Verkabelung, WLAN, Server, Backup, Telefonie und Videoüberwachung):

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag, insbesondere aus dem gewählten Support-Paket gemäß § 4 sowie den ggf. ergänzend vereinbarten Zusatzleistungen.

3.3 Doktor Netzwerk ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählter Subunternehmer zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei Doktor Netzwerk.

4. Support-Pakete

4.1 Doktor Netzwerk bietet die Dienstleistungen in vier Paketen an, die sich in Leistungsumfang und Service-Zeiten unterscheiden:

4.2 Ein Wechsel in ein höherwertiges Paket („Upgrade“) ist jederzeit zum Beginn des Folgemonats möglich. Ein Wechsel in ein niederwertiges Paket („Downgrade“) ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gemäß § 7 möglich.

5. Hardware, Lizenzen und einmalige Kosten

5.1 Die in § 4 genannten Monatspauschalen umfassen ausschließlich die laufenden Dienstleistungen von Doktor Netzwerk. Hardware, Software-Lizenzen, Wartungslizenzen Dritter, Internetzugang, Telefonie-Verbindungsentgelte sowie einmalige Planungs- und Installationskosten sind nicht enthalten und werden separat angeboten, ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

5.2 Hardware geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Software und Lizenzen Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben. Da Doktor Netzwerk ihren Sitz in der Schweiz hat, kommt im B2B-Verkehr mit deutschen Kunden regelmäßig das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG) zur Anwendung; der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Verbuchung verpflichtet.

6.2 Die monatliche Pauschale wird im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6.3 Einmalige Leistungen (Planung, Installation, Hardware-Lieferung) werden nach Erbringung in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist Doktor Netzwerk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die Leistungserbringung nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung einzustellen. Eine Pflicht zur Wiederaufnahme besteht erst nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen.

6.5 Doktor Netzwerk ist berechtigt, die monatliche Pauschale einmal pro Kalenderjahr mit einer Vorankündigung von mindestens drei Monaten an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Übersteigt die Anpassung 5 % der bisherigen Pauschale, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preisanpassung.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Soweit nicht im Einzelvertrag etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit der Support-Pakete zwölf (12) Monate, gerechnet ab dem Tag der Betriebsbereitschaft des Netzwerks bzw. ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.

7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem oder erheblichem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung.

8. Service Levels, Reaktions- und Servicezeiten

8.1 Doktor Netzwerk überwacht das vereinbarte Praxisnetzwerk 365 Tage im Jahr, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag (365 / 7 / 24-Echtzeit-Monitoring).

8.2 Die Reaktionszeiten für die Behebung erkannter Störungen richten sich nach dem gewählten Support-Paket und sind in § 4 beschrieben. Reaktionszeit bedeutet den Beginn der Fehleranalyse, nicht die Wiederherstellung des Sollzustands.

8.3 Die im Marketingmaterial genannte Verfügbarkeit von 99,98 % ist eine auf Erfahrungswerten beruhende Zielgröße. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur dann rechtsverbindlich zugesichert, wenn dies in einem gesonderten Service Level Agreement (SLA) ausdrücklich vereinbart wird.

8.4 Ausfallzeiten infolge geplanter Wartungsfenster, höherer Gewalt (§ 12), Eingriffen Dritter, vom Kunden verursachter Störungen oder Ausfällen der vom Kunden bereitgestellten Komponenten (z. B. Internetzugang, Stromversorgung) gelten nicht als Verstoß gegen vereinbarte Service Levels.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:

9.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt werden.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Bei der Erbringung der Leistungen erlangt Doktor Netzwerk regelmäßig technischen Zugang zu Systemen, in denen personenbezogene Daten – einschließlich besonderer Kategorien gemäß Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten) – verarbeitet werden.

10.2 Doktor Netzwerk verpflichtet sich, ausschließlich auf Weisung des Kunden auf solche Daten zuzugreifen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zu treffen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten sicherzustellen.

10.3 Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der diesen AGB beigefügt oder gesondert vereinbart wird. Der AVV geht im Konfliktfall diesen AGB vor.

10.4 Doktor Netzwerk speichert Kundendaten – im Rahmen des Geschäftsmodells „keine Cloud“ – grundsätzlich lokal in den Räumlichkeiten des Kunden. Eine optionale redundante Sicherung erfolgt ausschließlich in dem vom Anbieter selbst betriebenen Rechenzentrum und niemals bei öffentlichen Cloud-Anbietern.

10.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Website-Besucher und Geschäftskontakte ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Doktor Netzwerk erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik.

11.2 Für Hardware-Lieferungen gelten ergänzend die gesetzlichen Gewährleistungsfristen sowie ggf. die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

11.3 Doktor Netzwerk haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung von Doktor Netzwerk für Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen, auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

11.5 Die Haftung pro Schadensereignis ist – soweit nach Ziffer 11.3 und 11.4 zulässig – der Höhe nach auf die in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis vom Kunden tatsächlich gezahlten Service-Pauschalen begrenzt. Für Folge- und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste, deren Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung mit verhältnismäßigem Aufwand möglich gewesen wäre, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 11.3 greift.

11.6 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (z. B. nach Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie) bleiben unberührt.

12. Höhere Gewalt

Doktor Netzwerk haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe Dritter auf vorgelagerte Infrastrukturen, längerfristige Ausfälle der allgemeinen Telekommunikations- oder Stromversorgung, Arbeitskämpfe und Embargos. Die vereinbarten Leistungspflichten verlängern sich für die Dauer und im Umfang der Störung.

13. Geheimhaltung

13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Patientendaten, Netzwerk- und Sicherheitskonfigurationen – vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

13.2 Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags zeitlich unbegrenzt fort, soweit die Informationen ihren vertraulichen Charakter nicht offenkundig verloren haben.

14. Referenznennung

Doktor Netzwerk ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreicher Inbetriebnahme als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Die Nennung erfolgt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und ohne Bezug zu konkreten Patienteninformationen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort eines Kunden bleiben unberührt; Verbraucher sind nach § 1 Ziffer 1.2 jedoch ausgeschlossen.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Doktor Netzwerk in Lampenberg (Kanton Basel-Landschaft, Schweiz). Doktor Netzwerk ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

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